Allgemeine Reparaturbedingungen / Wartungsbedingungen
Allgemeine Reparatur- und Wartungsbedingungen
(gilt für Verbraucher:innen i.S.d. § 13 BGB; für Unternehmer gelten ergänzend/abweichend die im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen)
Stand: 01.01.2026
Gliederung
1. Vertragsgrundlagen & Begriffsbestimmungen
2. Festpreisreparaturen
3. Wartung
4. Kostenvoranschlag (KVA)
5. Reinigung
6. Allgemeine Reparaturinformationen
7. Versand & Versandrisiko
8. Datenschutz & vernetzte Geräte
9. Geräte aus Drittländern / nicht für deutschen Netzbetrieb vorgesehene Geräte
10. Leihgeräte
11. Freiwillige Reparaturgarantie – Garantieerklärung nach § 479 BGB
12. Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt
13. Haftung
14. Widerruf bei Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen
15. Verbraucherschlichtung
16. Schlussbestimmungen
1. Vertragsgrundlagen & Begriffsbestimmungen
Werkvertrag: Wir erbringen Diagnose-, Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsleistungen an Kaffeemaschinen und verwandten Geräten (nachfolgend „Geräte").
Kund:in: Verbraucher:in i.S.d. § 13 BGB.
Festpreisreparatur: pauschalierte Reparatur inkl. definierter Ersatzteile/Leistungen auf Basis der jeweils gültigen Festpreistabelle.
Kostenvoranschlag (KVA): unverbindliche Vorkalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten nach Erstdiagnose.
Reparaturgarantie: freiwillige Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten (Ziff. 2.5 und Garantieerklärung Ziff. 11).
2. Festpreisreparaturen
2.1 Grundsatz
Festpreisreparaturen erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung auf Basis der jeweils gültigen Festpreistabelle. Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden MwSt.
2.2 Leistungsumfang der Festpreisreparatur
Eine Festpreisreparatur umfasst:
• die Leistungen einer Wartung gemäß Ziff. 3 (ohne eigenständige Mängelbeseitigungspflicht der Wartung),
• die Beseitigung technischer Defekte,
• den Austausch typischer Verschleiß-/Funktionsteile (z. B. Pumpe, Heizsystem, Ventile, Antriebe, Mahlwerk, Dichtungen), soweit zur Fehlerbehebung erforderlich,
• Funktions- und Sicherheitsprüfung.
2.3 Ausschlussgründe (kein Festpreis, stattdessen KVA-Angebot)
Eine Festpreisreparatur ist insbesondere ausgeschlossen bei:
• Gerätealter > 10 Jahre,
• Transportschäden (mangelhafte Verpackung) oder nicht zweckentsprechender Versandboxnutzung,
• Wasser-, Sturz-, Überspannungs-/Blitzschaden, Gehäuse-/Chassisschaden, Stand-/Lagerschäden, biologische Kontamination (z. B. Schimmel),
• fehlerhaften/fehlenden Angaben, die erkennbar zu erhöhtem Reparatur-/Logistik-/Verwaltungsaufwand führen,
• Defekten an: Chassis, Haupt-Elektronik (Steuerplatinen), Display, kosmetischen Teilen (z. B. Tank-/Bohnendeckel), höhenverstellbarem Auslauf/Tassenablage,
• Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie gewerblicher Nutzung von Haushaltsgeräten (vgl. Ziff. 2.3.1),
• kalkbedingten Schäden und Pflegeversäumnissen,
• Nutzung nicht geeigneten oder nicht originalen Zubehörs, soweit der Schaden hierauf beruht,
• Defekten an Zubehör,
• Fremdeingriff/Vorreparatur (vgl. Ziff. 2.6),
• wirtschaftlichem Totalschaden.
Hinweis: Festpreise können wir auf Privatkund:innen begrenzen; bei B2B-Aufträgen erfolgt i. d. R. Abrechnung nach KVA.
2.3.1 Klarstellung gewerbliche Nutzung bei Haushaltsgeräten
Als gewerbliche Nutzung im Sinne dieser Bedingungen gilt nicht nur eine im Vergleich zum privaten Haushaltsbetrieb deutlich erhöhte Tassenzahl, sondern auch jede vom privaten Haushaltsbetrieb abweichende Nutzungsumgebung. Hierunter fallen insbesondere der Einsatz in Büros, Praxen, Kanzleien, Werkstätten, Verkaufsräumen, Gastronomiebetrieben, Hotels, Pensionen sowie in Vermietungs- oder Ferienobjekten. In diesen Fällen sind sowohl die Festpreisreparatur als auch die freiwillige Reparaturgarantie ausgeschlossen.
2.4 Verfahren beim Ausschluss
Ist eine Festpreisreparatur ausgeschlossen, prüfen wir die generelle Durchführbarkeit einer Reparatur und unterbreiten einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (vgl. Ziff. 4).
2.5 Reparaturgarantie (freiwillig)
2.5.1 Umfang und Dauer. Wir gewähren auf die im Rahmen der Reparatur ausgeführten Arbeiten und die zur Fehlerbehebung eingebauten Teile eine freiwillige Reparaturgarantie von 12 Monaten ab Abholung/Anlieferung. Bei Geräten ohne auslesbaren Tassenzähler beträgt die Garantiedauer 6 Monate. Geprüft wird bei uns grundsätzlich ohne Wasserfilter (dies stellt keine Betriebsempfehlung dar).
2.5.2 Ausschlüsse. Nicht von der Reparaturgarantie umfasst sind Schäden, die zurückzuführen sind auf: Transportschäden (mangelhafte Verpackung), Wasser-/Sturz-/Überspannungsschäden, Gehäuse-/Chassisschäden, biologische Kontamination, falsche Bedienung, Fremdkörper/ungeeignete Bohnen, kalk-/pflegebedingte Schäden, nicht bestimmungsgemäße oder gewerbliche Nutzung von Haushaltsgeräten (Ziff. 2.3.1), Nutzung nicht geeigneten/nicht originalen Zubehörs, soweit kausal, Defekte an Zubehör, Fremdeingriff (Ziff. 2.6).
2.5.3 Gesetzliche Rechte. Die gesetzlichen Mängelrechte (Werkvertragsrecht, §§ 634 ff. BGB) bleiben durch diese freiwillige Garantie unberührt.
2.6 Fremdeingriff
Wird ein unfachmännischer Fremdeingriff/eine Manipulation festgestellt, rechnen wir den zusätzlichen Diagnoseaufwand nach Zeit ab (je begonnene 15 Min. gemäß Preisliste), gedeckelt auf 119 € inkl. MwSt. Der Aufwand wird nachvollziehbar dokumentiert (Fotos/Protokoll).
2.7 Irreparabilität
Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine Reparatur mangels Teileverfügbarkeit oder aus anderen Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, berechnen wir eine Prüfpauschale von 99 € inkl. MwSt. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden binnen 14 Tagen ab Entscheidung über die Irreparabilität verrechnet bzw. der übersteigende Betrag erstattet. Hinsichtlich der Entsorgung gilt zusätzlich Ziff. 6.10.
3. Wartung
3.1 Voraussetzungen
Wartungen erfolgen an voll funktionsfähigen Geräten; andernfalls bieten wir eine Festpreisreparatur oder KVA-Reparatur an.
3.2 Abgrenzung
Die Wartung dient der Pflege und Erhaltung und behebt keine technischen Defekte.
3.3 Inhalt
Reinigung Brühkreis/Brühgruppe, Entkalkung der wasserführenden Wege, Reinigung Milchsystem, Endprüfung, Feineinstellung Mahlwerk. Nach Ermessen des Technikers: Austausch kleiner Dichtungen/Kleinteile.
3.4 Kundenerklärung
Bei Abgabe erklärt die/der Kund:in, dass das Gerät technisch einwandfrei ist (keine Fehlfunktion, keine Undichtigkeit, keine Verstopfung, keine auffälligen Geräusche). Akustische Auffälligkeiten können auf Defekte hindeuten und sind regelmäßig nicht durch eine Wartung behebbar.
3.5 Festgestellte Defekte während der Wartung
3.5.1 Offensichtliche Defekte entgegen Ziff. 3.4: Erstellung eines kostenpflichtigen KVA; bei Ablehnung werden die Wartungspauschale zzgl. KVA-Gebühr fällig (auch wenn die Wartung begonnen wurde, aber nicht sinnvoll fortgeführt werden kann).
3.5.2 Nicht offensichtliche Defekte: Erstellung eines KVA; bei Ablehnung und gleichwohl möglicher Wartung fällt nur die Wartungspauschale an (keine KVA-Gebühr).
3.6 Probebrühungen und Endprüfung
Funktions- und Endprüfungen erfolgen bei allen Geräten mit werkstattüblichen Bohnen und Wasser. Ein Bohnen- und Wasserverbrauch im Rahmen dieser Prüfungen ist in der Wartung bzw. im Festpreis enthalten und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Vereinzelte Wassertropfen sowie geringfügige Kaffee-, Pulver- oder Bohnenstaubrückstände im Innenraum sind technisch nicht vollständig vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
4. Kostenvoranschlag (KVA)
4.1 Einwilligung & Kosten
Ein KVA ist grundsätzlich kostenpflichtig. Mit der Auftragserteilung zur Erstellung eines KVA willigt die/der Kund:in in die Berechnung der jeweiligen Überprüfungspauschale ein.
4.2 Verbraucherpreise
Haushalts-Kaffeevollautomaten: 69 € inkl. MwSt.
Haushalts-Siebträgermaschinen: 99 € inkl. MwSt.
4.3 Gewerbegeräte
Nach Aufwand, bis zu 199 € zzgl. MwSt. je Brühgruppe.
4.4 Unverbindlichkeit & Überschreitung
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und basieren auf Erstdiagnose und Erfahrung. Bis zu 20 % Abweichung gelten als branchenüblich. Bei absehbarer wesentlicher Überschreitung (> 20 %) informieren wir unverzüglich; die Fortführung erfolgt nur nach Zustimmung (neuer KVA oder Freigabe). Ohne Zustimmung rechnen wir nur Leistungen bis zur Mitteilung ab.
4.5 Ersatzteilbestellung
Teile werden nach KVA-Freigabe bestellt (sofern nicht lagernd). Übliche Lieferzeit: 1–3 Arbeitstage, in Einzelfällen 3–5 Wochen (Lieferengpässe beim Hersteller/Zulieferer). Bezug über Drittlieferanten erfolgt nach unserem Ermessen in Abstimmung mit Ihnen.
4.6 Kundenseitig beigestellte Ersatzteile
Vom Kunden beigestellte Ersatzteile werden grundsätzlich nicht angenommen und nicht verbaut. Ein Anspruch auf Ein- oder Verbau eigener Teile besteht nicht.
4.7 Keine Reparaturausführung
Wird keine Reparatur beauftragt, berechnen wir für die Fehlersuche/Ermittlung die jeweilige Überprüfungspauschale (vgl. Ziff. 4.2/4.3) zzgl. ggf. Versand. Dies gilt auch, wenn kein Fehler feststellbar ist oder Fehlbedienung ursächlich war. Hinsichtlich der ggf. erforderlichen Sicherheitsprüfung gilt Ziff. 4.10.
4.8 Rechnungs-/Lieferadresse
Bitte prüfen Sie die Adressen bei KVA-Freigabe. Nachträgliche Rechnungsumschriften aus KVAs sind ausgeschlossen. Falsche Lieferadressen mit Mehrfachversand können Mehrkosten verursachen, die von der/dem Auftraggeber:in zu tragen sind.
4.9 Auftragsänderungen und Folgeaufträge
Nach Diagnose oder im Lauf der Bearbeitung hinzukommende Leistungen (z. B. zusätzliche Reinigung, Hygienemaßnahmen, Behebung weiterer festgestellter Defekte) bedürfen eines gesonderten Auftrags und werden gesondert abgerechnet.
4.10 Sicherheitsprüfung nach abgelehntem Kostenvoranschlag (VDE 0701/0702)
Wird ein Kostenvoranschlag abgelehnt, nachdem das Gerät zur Diagnose geöffnet wurde, gilt Folgendes:
• Nach VDE 0701/0702 ist eine Sicherheitsprüfung verpflichtend, auch wenn keine Reparatur durchgeführt wurde.
• Besteht das Gerät die Prüfung, erfolgt die Rückgabe mit Prüfprotokoll.
• Besteht das Gerät die Prüfung nicht, gilt die VDE-Sicherheitsprüfung als nicht bestanden. Das Gerät wird zum Schutz außer Betrieb genommen (Abklemmen/Isolieren des Netzanschlusses, Entfernen des Steckers, Warnaufkleber, schriftlicher Hinweis, Dokumentation).
• Das Gerät darf nur durch einen Elektrofachbetrieb wieder in Betrieb genommen werden.
Der/die Kund:in erhält ein Protokoll und bestätigt schriftlich die Rückgabe des unreparierten Geräts in nicht-betriebsfähigem Zustand.
5. Reinigung
5.1 Oberflächenreinigung und Funktionsprüfung
Reinigung mit lebensmittelechten Spezialreinigern; anschließende Funktions- und Dichtigkeitsprüfung. Trotz Sorgfalt können sich vereinzelt Kaffeepulverreste im Innenraum lösen (vgl. Ziff. 3.6).
5.2 Optische Aufbereitung
Einfache optische Reinigung. Fest eingebrannte, alte oder kalkbedingte Rückstände können verbleiben.
5.3 Optionale Intensivreinigung
Nur in Verbindung mit einer Festpreisreparatur verfügbar.
5.4 Reinigungsmittel
Es werden ausschließlich NSF-zertifizierte Mittel eingesetzt.
5.5 Hygienepauschale
Bei stark verunreinigten Geräten (z. B. Schimmel, Milchreste, Larven, Ungeziefer) kann eine Hygienepauschale von bis zu 149 € inkl. MwSt. anfallen. Der Mehraufwand wird dokumentiert (Vorher/Nachher).
5.6 Festpreis-Reinigung
Die Festpreis-Reinigung umfasst die Reinigung gemäß Ziff. 5 inkl. Entkalken und Reinigungsprogrammen; sie ist keine Wartung und behebt keine technischen Defekte. Bei festgestellten Defekten gilt Ziff. 3.5.
6. Allgemeine Reparaturinformationen
6.1 Bearbeitungsdauer
Regelbearbeitungszeit vom Wareneingang bis Ausgang: bis zu 5 Arbeitstage. Zu Stoß- und Urlaubszeiten bis zu 20 Arbeitstage, in Einzelfällen länger (z. B. Teileengpässe, Sonderaufträge, seltene Fabrikate).
6.2 Abholung, Lagerung und Pfandrecht
Nach Fertigstellung informieren wir über Abholung oder Versand. Geräte werden bis zu 4 Wochen abholbereit gelagert. Ab dem 29. Kalendertag berechnen wir 3 € pro Kalendertag Lager- und Instandhaltungskosten. Uns steht das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht zu; die Herausgabe kann bis zur vollständigen Zahlung verweigert werden.
6.3 Reklamationen, Fristen und Folgeschäden
6.3.1 Optische Mängel (Kratzer, Gehäuseauffälligkeiten, äußerliche Veränderungen, Lieferumfang) sind unmittelbar bei Abholung zu rügen. Eine nachträgliche Geltendmachung optischer Beanstandungen oder Verlustangaben nach erfolgter Übergabe ist ausgeschlossen.
6.3.2 Funktionsmängel, die denselben behobenen Defekt unmittelbar betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abholung in Textform anzuzeigen. Später erstmals auftretende Funktionsstörungen sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
6.3.3 Folgeschäden: Bitte melden Sie Funktionsstörungen möglichst zeitnah und nutzen Sie das Gerät bei Undichtigkeit nicht weiter, um Folgeschäden zu vermeiden. Stellt sich bei einer Reklamation heraus, dass ein anderer als der behobene Mangel vorliegt, unterbreiten wir ein Angebot (KVA) und berücksichtigen bereits erbrachte Leistungen. Bei mangelhafter Pflege oder nicht feststellbarem Fehler kann eine Überprüfungspauschale gemäß Ziff. 6.5 anfallen.
6.4 Übergabe innerhalb der Garantiezeit – Eigenverschulden, Entkalkungs- und Reinigungspauschale
Wird ein Gerät innerhalb unserer Reparaturgarantiezeit (vgl. Ziff. 2.5) zur Garantie-Reparatur übergeben und stellt sich im Rahmen der Diagnose heraus, dass der Defekt durch Eigenverschulden verursacht wurde, erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Ausnahme: Der Defekt wird bereits im Zuge der Diagnose behoben.
Wird im Rahmen der Diagnose eine Entkalkung, ein Reinigungsprogramm oder eine allgemeine Reinigung durchgeführt und ist der Fehler anschließend behoben, liegt Eigenverschulden vor. Es fällt dann – je nach Geräteart – eine Pauschale an:
• Einfache Kleingeräte: 49 € inkl. MwSt.
• Kaffeevollautomaten: 99 € inkl. MwSt.
• Siebträgermaschinen mit Boiler oder Thermoblock: 199 € inkl. MwSt.
6.5 Kein Fehler feststellbar
Ist im Rahmen einer Überprüfung kein Fehler reproduzierbar oder feststellbar, fällt eine Aufwandspauschale an:
• Kaffeevollautomaten: 79 € inkl. MwSt.
• Siebträgermaschinen: 149 € inkl. MwSt.
Diese Pauschale gilt auch in Reklamationsfällen, in denen kein Mangel festgestellt werden kann.
6.6 Wertgegenstände und mitgegebenes Zubehör
Gegenstände, die nicht zum üblichen Lieferumfang des Geräts gehören (z. B. Bargeld, Münzen, Schmuck, Bohnen-Restbestände, USB-Speichermedien, Zubehör fremder Hersteller), werden bei Annahme nicht gesondert erfasst. Eine Haftung für deren Verlust oder Beschädigung ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
6.7 Abholberechtigung
Die Abholung erfolgt nur gegen Vorlage des Empfangsbelegs. Bei Abholung durch Dritte sind zusätzlich eine schriftliche Vollmacht der/des Auftraggeber:in sowie eine Ausweiskopie der vollmachtgebenden Person vorzulegen.
6.8 Ausgebaute Defekt- und Altteile
Im Rahmen der Reparatur ausgebaute Defekt- oder Altteile werden entsorgt, sofern die Rückgabe nicht bereits bei Auftragserteilung ausdrücklich verlangt wurde.
6.9 Sicherheitsprüfung nach abgelehntem Kostenvoranschlag (VDE 0701/0702)
Es gilt Ziff. 4.10 entsprechend.
6.10 Entsorgung bei Totalschaden oder Verzicht
Wird ein Gerät bei wirtschaftlichem Totalschaden, Irreparabilität (Ziff. 2.7) oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bei uns zur Entsorgung zurückgelassen und wird kein anderslautender Wunsch geäußert, berechnen wir eine Entsorgungspauschale von 49 € inkl. MwSt. Diese fällt zusätzlich zu den anfallenden Diagnose-, Prüf- oder Aufwandskosten an.
7. Versand & Versandrisiko
Das Risiko der Hinsendung des Geräts an unsere Werkstatt trägt der Versender. Geräte sind transportsicher zu verpacken; eine nicht zweckentsprechende oder mangelhafte Verpackung führt zum Ausschluss der freiwilligen Reparaturgarantie für hierdurch verursachte Schäden (vgl. Ziff. 2.3, 2.5.2).
Für die Rücksendung des reparierten oder geprüften Geräts gelten die im KVA bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Versandkonditionen. Eine ungeeignete Lieferadresse oder mehrfacher Versand auf Veranlassung der/des Kund:in führt zu Mehrkosten, die diese:r zu tragen hat (vgl. Ziff. 4.8).
8. Datenschutz & vernetzte Geräte
Bei Geräten mit Mobilfunk-, WLAN- oder Bluetooth-Funktionalität (z. B. App- oder Connect-Funktionen) ist die/der Kund:in dafür verantwortlich, vor Übergabe des Geräts alle gespeicherten personenbezogenen Daten – insbesondere WLAN-Zugangsdaten, App- und Cloud-Account-Verknüpfungen, gespeicherte Nutzer- oder Getränkeprofile – selbst zu löschen oder eine entsprechende Zurücksetzung zu veranlassen.
Eine Haftung für auf dem Gerät verbleibende Daten oder für deren Verlust im Rahmen von Diagnose-, Reset- oder Reparaturmaßnahmen ist ausgeschlossen. Wir verarbeiten im Rahmen der Auftragsabwicklung ausschließlich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Kunden- und Auftragsdaten nach Maßgabe unserer Datenschutzhinweise.
9. Geräte aus Drittländern / nicht für deutschen Netzbetrieb vorgesehene Geräte
Geräte, die nicht für den Betrieb am deutschen 230-V-Netz vorgesehen sind (z. B. 110-V-Geräte, Geräte mit länderspezifischer Steckervariante, Reimporte ohne deutsche Konformitätskennzeichnung), werden ausschließlich nach Einzelfallprüfung und gegen dokumentierten Mehraufwandszuschlag bearbeitet. Eine Reparaturgarantie kann in diesen Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein; dies wird im KVA gesondert ausgewiesen.
10. Leihgeräte
10.1 Nutzung und Pflege
Leihgeräte dürfen nur haushaltsüblich verwendet und sind pfleglich zu behandeln. Zulässig sind übliche Gebrauchsspuren; darüber hinausgehende optische oder technische Verschlechterungen sind zu vermeiden.
10.2 Rückgabe
Bei Rückgabe sind Auffangschale, Satzbehälter und Wassertank geleert, die Brühgruppe unter klarem Wasser gespült und grobe Kaffeereste entfernt.
10.3 Abrechnung bei Beschädigung oder Mehrverschleiß
Bei mangelnder Pflege fällt eine Reinigungspauschale von 79 € inkl. MwSt. an. Reparaturen werden nach Aufwand abgerechnet; Gehäuse- und Anbauteilschäden nach Materialwert zzgl. Arbeitszeit. Bei verschuldeten Totalschäden gilt als Obergrenze der Zeitwert des Leihgeräts.
10.4 Interne Zähler und Nutzungslimit
Leihgeräte verfügen über interne Zähler (Wasserverbrauch, Tassenanzahl etc.). Das tägliche Nutzungslimit beträgt 30 Tassen/Tag. Eine deutliche Überschreitung kann zu einer angemessenen Nutzungspauschale führen.
11. Freiwillige Reparaturgarantie – Garantieerklärung nach § 479 BGB
Garantiegeber: Kaffeewelt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hanauer Landstr. 551, 60386 Frankfurt am Main.
Geltungsbereich: Deutschland.
Begünstigte: Kund:innen unserer Reparaturleistungen.
Garantiegegenstand: Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Reparatur eingebauten Teile sowie ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturarbeiten.
Dauer: 12 Monate ab Abholung/Anlieferung (6 Monate bei Geräten ohne auslesbaren Tassenzähler), vgl. Ziff. 2.5.
Leistung im Garantiefall: kostenfreie Nachbesserung der betroffenen Reparaturleistung bzw. Austausch der eingebauten Teile; weitergehende Ansprüche nach dieser Garantie bestehen nicht.
Ausschlüsse: wie in Ziff. 2.5.2 sowie Ziff. 2.3.1 (gewerbliche Nutzung) und Ziff. 7 (Transportschäden bei mangelhafter Verpackung) beschrieben.
Geltendmachung: Anzeige an den Garantiegeber unter Angabe der Auftrags- oder Rechnungsnummer; Vorlage des Geräts zur Prüfung; Durchführung der Diagnose in unserer Werkstatt. Im Übrigen gelten die Reklamationsfristen nach Ziff. 6.3.
Verhältnis zu gesetzlichen Rechten: Diese Garantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten als Verbraucher:in; diese werden nicht eingeschränkt. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen insbesondere die Rechte aus §§ 634 ff. BGB zu.
12. Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt
Es gelten die im Auftrag/KVA ausgewiesenen Preise inkl. der jeweils gültigen MwSt. Zahlungen sind bei Abholung fällig, andernfalls vor Versand. Bis zur vollständigen Zahlung behalten wir uns die Herausgabe vor (Pfandrecht, vgl. Ziff. 6.2). Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt, soweit gesetzlich zulässig).
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Schäden, die nachweislich auf die von uns ausgeführten Arbeiten zurückzuführen sind und die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Mängel, Defekte oder Folgeschäden, die nicht im Zusammenhang mit unseren durchgeführten Arbeiten stehen oder auf eigenem Verschulden (z. B. mangelnde Pflege, falsche Bedienung, Fremdeingriff) beruhen, ist ausgeschlossen.
Obliegenheit zur Anzeige von Mängeln: Der/die Kund:in ist verpflichtet, erkannte Mängel oder Funktionsstörungen unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich oder in Textform bei uns anzuzeigen und die weitere Nutzung des Geräts bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten (z. B. Undichtigkeiten, elektrische Auffälligkeiten) sofort einzustellen. Unterbleibt eine unverzügliche Anzeige oder wird das Gerät trotz erkennbarer Mängel weiterbetrieben, ist eine Haftung für hieraus entstehende Schäden ausgeschlossen, soweit diese bei rechtzeitiger Anzeige vermeidbar gewesen wären. Hinsichtlich der Reklamationsfristen gilt Ziff. 6.3.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Widerruf bei Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen
Sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wird, steht Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung samt Musterformular wird Ihnen in Textform bereitgestellt. Bei Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen (Ihre ausdrückliche Zustimmung vorausgesetzt).
15. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung; hilfsweise eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
16.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3 Hinweise zur sicheren Nutzung
Unsere Prüfungen erfolgen ohne eingesetzten Wasserfilter. Dies ist keine Empfehlung für den Betrieb. Bitte beachten Sie stets die Hersteller-Betriebsanleitungen (z. B. regelmäßige Entkalkung, Pflegeintervalle).